PH-Minijob, Ehrenamt oder Honorar: wen ein Kulturverein wie bezahlen darf

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Die Helferin an der Kasse, der Techniker am Pult, die Band auf der Bühne: für jede dieser Rollen gilt eine andere Form der Vergütung. Ein Überblick über Ehrenamtspauschale, Minijob und Honorar und darüber, woran später erkennbar ist, was wirklich vereinbart war.

Quelle: PH-Platzhalter für die Vorführung. Der Beitrag nennt bewusst keine Rechtsquelle und ist fachlich noch nicht geprüft.Stand: 01.08.2026

Warum die Unterscheidung wichtig ist In einem Kulturverein arbeiten drei Gruppen nebeneinander: Mitglieder, die freiwillig etwas beitragen, Menschen, die regelmäßig kleine Beträge bekommen, und Fachleute, die eine Rechnung stellen. Für den Veranstaltungsabend selbst macht das keinen Unterschied. Für das Finanzamt, für die Sozialversicherung und im Schadensfall für die Versicherung macht es einen sehr großen. Wer die Form vorher klärt, klärt sie in Ruhe. Wer sie nicht klärt, klärt sie später unter deutlich schlechteren Bedingungen. Ehrenamt und Aufwandsentschädigung Ehrenamt heißt: jemand arbeitet freiwillig und ohne Anspruch auf Bezahlung. Der Verein darf trotzdem Auslagen erstatten, etwa Fahrtkosten oder das Material für die Werkstatt. Darüber hinaus gibt es die Ehrenamtspauschale und, für die Arbeit mit Menschen, die Übungsleiterpauschale. Beides sind Jahresbeträge und ausdrücklich keine Stundenlöhne. Eine Reihenfolge ist dabei entscheidend: Die Satzung muss eine Vergütung des Vorstands zulassen, bevor an ein Vorstandsmitglied gezahlt wird. Fehlt dieser Satz in der Satzung, steht die Gemeinnützigkeit im Feuer, und zwar wegen eines Betrages, über den vorher niemand nachgedacht hat. Wann aus Mithilfe Arbeit wird Sobald jemand feste Zeiten einhalten muss, Weisungen bekommt und regelmäßig für dieselbe Aufgabe eingeplant ist, ist es Arbeit, auch wenn alle Beteiligten es anders nennen. Dann führt der Weg über einen Minijob oder eine kurzfristige Beschäftigung. Der Verein meldet die Person an, führt die Abgaben ab und steht damit auch dann richtig da, wenn im Dienst etwas passiert. Die Anmeldung kostet zwanzig Minuten. Eine Nachforderung über zwei Jahre kostet mehrere tausend Euro und trifft den Vorstand persönlich unangenehm. Honorar für selbständige Leistungen Die Band, die Grafikerin, die Tontechnikerin mit eigenem Gewerbe: Sie stellen eine Rechnung und arbeiten auf eigenes Risiko. Kennzeichen sind eigenes Werkzeug, mehrere Auftraggeber und freie Einteilung der Arbeit. Bei künstlerischen und publizistischen Leistungen kommt für den Verein zusätzlich die Abgabe an die Künstlersozialkasse in Betracht, und zwar auch dann, wenn die beauftragte Person dort selbst nicht versichert ist. Das trifft kleine Veranstalter regelmäßig unvorbereitet. Was aufgeschrieben gehört Vor dem Einsatz: wer macht was, in welchem Zeitraum, für welchen Betrag, in welcher Form. Nach dem Einsatz: eine Rechnung, eine Quittung oder ein Auszahlungsbeleg mit Unterschrift. Diese wenigen Zeilen ersparen dem Vorstand die unangenehmste Frage jeder Prüfung, nämlich die, warum Geld ohne Beleg das Vereinskonto verlassen hat. PH-Hinweis: Dieser Beitrag ist ein Platzhalter für die Vorführung der Plattform. Die fachliche Prüfung liegt beim KIT e.V.

Gilt für: Verein, Club